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Fairer Kaffee für alle
Deutschland ist nach Brasilien und den USA der weltweit wichtigste Absatzmarkt für Kaffee. Doch der Kaffeegenuss hat einen bitteren Beigeschmack: Die Arbeitsbedingungen im Kaffeeanbau sind von Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und sehr geringen Einkommen geprägt.
Während Nachfrage und Produktion seit Jahrzehnten wachsen, sind die Produzent*innen mit existenziellen Problemen konfrontiert. Von dem Preis, den die Konsument*innen in Deutschland zahlen, kommt nur ein Bruchteil bei den Kaffeeproduzent*innen an.
Die üblichen Einkommen von Kaffeeproduzent*innen und Plantagenarbeiter*innen reichen nicht für die Existenzsicherung aus. Die Sicherstellung existenzsichernder Einkommen würde nur zu geringen Preissteigerungen für die Konsument*innen führen – dennoch werden auch geringe Preissteigerungen von vielen Unternehmen als Wettbewerbsnachteil betrachtet.
Das im Juni 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz bietet das Potenzial, den Schutz von Menschenrechten in Kaffeelieferketten deutscher Unternehmen zu verbessern. Große Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden werden ab Januar 2023 verpflichtet, Risikoanalysen für ihre Lieferketten durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Sorgfaltspflichten für Menschenrechte gerecht zu werden (ab Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden).
Dieses Projekt setzt sich durch Bildungs-, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit für einen besseren Menschenrechtsschutz und insbesondere für existenzsichernde Einkommen in Kaffeelieferketten deutscher Unternehmen ein. Mit Veranstaltungen, Seminaren, Infoständen, Aktionen und Auftritten auf Kaffee-Messen sowie begleitenden Publikationen für die Öffentlichkeitsarbeit informieren wir über die Verpflichtungen, die sich ab 2023 aus dem Lieferkettengesetz für Unternehmen ergeben und zeigen Handlungsbedarfe und -optionen auf.
Das Projekt richtet sich an die allgemeine Öffentlichkeit (v.a. Kaffee-Konsument*innen), an Unternehmen im Kaffeesektor, an Vertreter*innen aus Verwaltung und Politik sowie an Multiplikator*innen. Ziel ist zum einen, dass Konsument*innen und Verantwortliche in der öffentlichen Beschaffung sich verstärkt für fair gehandelten Kaffee entscheiden und sich auch an Unternehmen aus dem konventionellen Kaffeehandel richten mit der Forderung nach mehr Fairness in Kaffeelieferketten. Zudem setzt sich das Projekt dafür ein, dass Unternehmen im konventionellen Kaffeehandel ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gerecht werden.
Menschenrechte und existenzsichernde Einkommen in Kaffeelieferketten
13.12.2022 | 16.30-19.00 Uhr
Menschenrechtsverletzungen sind im Kaffeeanbau weit verbreitet. Schwankende und niedrige Kaffeepreise sind für viele Kaffeeproduzent*innen ein zentrales Problem, so dass existenzsichernde Einkommen im Kaffeeanbau häufig nicht sichergestellt werden können. Die Verwehrung von existenzsichernden Löhnen auf Kaffeeplantagen hat zur Folge, dass häufig auch Kinder auf den Plantagen mitarbeiten müssen, um zum Familieneinkommen beizutragen.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen zu Maßnahmen für den Schutz von Menschenrechten in ihren Lieferketten. Dies beinhaltet unter anderem das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.
Woran scheitern existenzsichernde Einkommen in Kaffeelieferketten bisher und was kann das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bewirken? Was müssen Unternehmen der Kaffeebranche zukünftig im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen verändern? Und an welchen positiven Ansätzen kann die Kaffeebranche sich orientieren? Diese Fragen beleuchten wir – unter anderem am Beispiel des Kaffeeanbaulandes Kolumbien – mit mehreren Inputs und einer anschließenden Diskussion.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Moderation: Julia Sievers, Mireillle Remesch (AgrarKoordination)
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Header: ©iStock/Juan Alberto Casado