Das Lieferkettengesetz kommt

Fortschritt für Sorgfaltspflichten in Lieferketten deutscher Unternehmen

Seit vielen Jahren setzen sich zahlreiche Akteure dafür ein, dass Unternehmen in ihren globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards beachten müssen. Im September 2019 startete die bundesweite Initiative Lieferkettengesetz, die durch über 100 Organisationen unterstützt wurde – auch durch die Agrar Koordination. Im Juni 2021 feierten wir einen großen Erfolg: Der Bundestag verabschiedete ein Lieferkettengesetz, nachdem dies monatelang durch den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier blockiert wurde. Die Agrar Koordination hat zusammen mit vielen anderen Akteuren einen Beitrag dazu geleistet, dass das Lieferkettengesetz Wirklichkeit geworden ist. Im Rahmen der Hamburger Initiative Lieferkettengesetz wurden zahlreiche Gespräche mit Hamburger Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft geführt, um sie von der Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes zu überzeugen. Auch durch Veranstaltungen, Pressearbeit, Unterschriftensammlungen und die Beteiligung an Aktionen haben wir für die Verabschiedung eines ambitionierten Lieferkettengesetzes geworben.

 

Welche Konsequenzen haben die geplanten gesetzlichen Regelungen in der Praxis? Was wird sich dadurch in Lieferketten konkret verändern?

 

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zu folgenden wesentlichen Maßnahmen für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten:

1. Einrichtung eines Risikomanagements und regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen. Wenn im Rahmen der Risikoanalyse Risiken festgestellt werden, hat das Unternehmen unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

2. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung: Das Unternehmen muss auf Grundlage der Risikoanalyse darlegen, mit welcher Strategie und mit welchem Verfahren es seine Pflichten erfüllen wird und welche Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer gerichtet werden.

3. Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei (unmittelbaren) Zulieferern. Dies wird im Gesetzentwurf weiter konkretisiert und beinhaltet zum Beispiel für den eigenen Geschäftsbereich folgende Maßnahmen:

  • die Umsetzung der in der Grundsatzerklärung dargelegten Menschenrechtsstrategie in den relevanten Geschäftsabläufen
  • die Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken, durch die festgestellte Risiken vermieden oder gemindert werden
  • die Durchführung von Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen
  • die Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen, mit denen die Einhaltung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Menschenrechtsstrategie im eigenen Geschäftsbereich überprüft wird.

4. Ergreifung von Abhilfemaßnahmen: Wenn ein Unternehmen feststellt, dass in seinem Geschäftsbereich oder bei mittelbaren Zulieferern menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten verletzt werden, muss es unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren.

5. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens: Es muss ein unternehmensinternes oder externes Beschwerdeverfahren eingerichtet werden. Die damit beauftragten Personen müssen unabhängig und weisungsungebunden sein.

6. Dokumentation: Unternehmen müssen jährlich dokumentieren, inwiefern die eigenen Sorgfaltspflichten umgesetzt wurden. Der Bericht muss auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden.

Für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist ein behördliches Kontrollverfahren vorgesehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird zuständig sein für die Überprüfung, ob Unternehmen ihren Pflichten nachkommen. Wenn Unternehmen ihre Pflichten verletzen, können Zwangs- und Bußgelder erhoben werden. Bei größeren Unternehmen mit Einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann das Bußgeld bis zu 2% des Jahresumsatzes umfassen. Unternehmen können bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz unter bestimmten Bedingungen auch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Das Lieferkettengesetz ist also ein wichtiger Schritt für die Umsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten deutscher Unternehmen.

Gleichzeitig ist für uns klar: Mit diesem Erfolg darf unser Einsatz für faire Lieferketten nicht enden. Denn es bleibt viel zu tun. 

 

Wir möchten uns in den kommenden Jahren dafür einsetzen, dass das Lieferkettengesetz in Agrarlieferketten ambitioniert umgesetzt wird. Außerdem möchten wir uns mit anderen Akteuren einsetzen für ein starkes europäisches Lieferkettengesetz, das über die deutschen Regulierungen hinausgeht und für einen noch besseren Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten sorgt. Derzeit werben wir um finanzielle Unterstützung, um unser Engagement für faire Lieferketten fortsetzen zu können. 

Ansprechpartnerin

Julia Sievers
040 - 39 25 26  |  Mail

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