Freier Zugang zu Saatgut ist Voraussetzung für Agrarökologie

In Ländern des Globalen Südens stammen 80 % allen Saatguts aus nichtkommerziellen Quellen. Der größte Teil der Nahrung wird aus dem Saatgut der Ernte der Bäuerinnen und Bauern erzeugt. Die Rechte an
ihrem eigenen Saatgut sind für die Umsetzung und Praxis von Agrarökologie von besonderer Bedeutung.


Der freie Zugang zu Saatgut ist:

  • eine fundamentale Voraussetzung für Agrarökologie und
  • damit die Anpassung an den Klimawandel,
  • die Erreichung von Ernährungssouveränität
  • die Förderung von lokalen Innovationen

Die EU verhandelt mit vielen Staaten und Regionen so genannte Freihandelsabkommen mit großen Folgen für Landwirtschaft und Ernährung. Die EU verlangt von den Vertragspartnern die Einführung von Rechtssystemen wie dem von UPOV über Rechte des geistigen Eigentums an Saatgut als Teil der Abkommen.


UPOV 91 weitet die Rechte von kommerziellen Züchter*innen und Saatgutfirmen deutlich gegenüber den Rechten der Bäuerinnen und Bauern aus. Geschützte Sorten dürfen gar nicht oder nur gegen Gebühren nachgebaut werden der Tausch und Verkauf von eigenem Saatgut ist verboten.


Das Jahrhunderte bestehende Recht der Bäuerinnen und Bauern wurde durch UPOV schleichend in ein »Privileg«, dann in eine »Ausnahme« verwandelt, um langsam ganz zu verschwinden.

Der Abschluss von Freihandelsabkommen darf nicht zwingend mit der Verpflichtung der Mitgliedschaft in UPOV gekoppelt werden!

 

 

Weiterlesen im Kritischen Agrarbericht 2020:

Ursula Gröhn-Wittern und Mireille Remesch

Freihandel vs. Agrarökologie - Über Widersprüche zwischen Freihandelsabkommen und der Umsetzung von Agrarökologie und bäuerlichen Saatgutrechten

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